Frank Nadisberg | Fahrlehrer
Ein Führerschein bedeutet immer ein Stück Freiheit. Schließlich können wir mit einem Kraftfahrzeug jederzeit komfortabel und unabhängig z.B. Arbeitsplatz, Schule, Einkaufsmöglichkeiten und Freunde erreichen.
Am 26. März 1999 habe ich in Westerburg meine eigene Fahrschule eröffnet. Im Jahr 2008 wurde eine Zweigstelle in meinem Heimatort Kaden ergänzt, die seit 2012 alleiniger Standort der Fahrschule Frank Nadisberg ist. Mit viel Freude und jahrelanger Erfahrung bringe ich meinen Fahrschülerinnen und Fahrschülern das PKW-, Anhänger-, und Motorradfahren in Theorie und Praxis bei.
Da alle Fahrstunden sowie der Theorieunterricht mit mir persönlich stattfinden, kann ich diese stets auf individuelle Bedürfnisse ausrichten. Mit der notwendigen Ernsthaftigkeit und Konzentration, aber immer auch mit etwas Spaß und Lockerheit möchte ich meinen Fahrschülerinnen und Fahrschülern die Tür zur motorisierten Freiheit auf Rädern öffnen.
PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz. Die Führerscheinklasse B gilt auch für Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schwereren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. (vereinfacht zusammengefasst)
Mit dem Führerschein der Klasse BE darfst du Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger fahren, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt. B96 erlaubt auch einen Anhänger, der zusammen mit dem Fahrzeug der Klasse B die zulässige Gesamtmasse von 4250 kg nicht übersteigt. (vereinfacht zusammengefasst)
Mit dem Führerschein der Klasse BE darfst du Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger fahren, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt. B96 erlaubt auch einen Anhänger, der zusammen mit dem Fahrzeug der Klasse B die zulässige Gesamtmasse von 4250 kg nicht übersteigt. (vereinfacht zusammengefasst)
Jugendliche können mit 15 Jahren den Roller-Führerschein AM machen. Bis zum 16. Geburtstag gilt dieser nur in Deutschland. Auch die Betriebserlaubnis für ein Mofa ist bereits mit 15 Jahren möglich. Die Klasse A gilt für alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge. A1 umfasst Krafträder mit einem Hubraum bis 125 ccm (bis 11 kW) sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. Mit A2 darfst du Krafträder bis 35 kW Leistung fahren. (vereinfacht zusammengefasst)
Theorieunterricht: Elbbachstraße 7, 56459 Kaden
Theorieunterricht:
Elbbachstraße 7, 56459 Kaden
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